Stimmtherapie

Stimmtherapeutische Praxis KATRIN GRASSMANN

Sticker zoom Sitzung

Wann ist Atem- und Stimmtherapie sinnvoll?

Wenn Sie ein Problem mit Ihrer Stimme oder Ihrem Ausdruck haben, z.B.

  • Kloß im Hals
  • Heiserkeit
  • zu hoch oder zu tief sprechen
  • Schwierigkeiten, laut zu sein
  • Engegefühle in der Kehle
  • Hemmungen oder Ängste, vor Gruppen zu sprechen oder zu singen
  • Ängste, die eigene Wahrheit auszusprechen,
  • Schwierigkeiten mit der Singstimme
  • Unsicherheit, den richtigen Ton zu treffen
  • Überbelastung bei Sprech- oder Singberufen

Übrigens: In all diesen Fällen übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten für die Behandlung.

Was passiert in einer Einzelsitzung?

Eine Sitzung besteht meistens aus 3 Phasen:

  1. Gespräch und Klärung des persönlichen Anliegens.
  2. Atem-, Körper- und Ausdrucksarbeit zur Freisetzung der blockierten Energien und Gefühle in Worte und Töne und Bewegung
    1. bei Stimmtherapien gezielte Stimm- und Sprechübungen
    2. bei Sängern gezielte Stimm- und Atemübungen mit Klavierbegleitung und Arbeit am Liedmaterial
    3. bei Sprechern gezielte Übungen für die Sprechstimme, Atmung und Artikulation sowie Arbeit an Texten oder dem freien Sprechen
  3. Abschlussgespräch zur Integration der gewonnenen Erkenntnisse

Wie lange dauert eine Einzelsitzung und wie oft nimmt man eine?

Eine Sitzung dauert 90 Minuten und es empfiehlt sich, eine Zeit lang regelmäßig alle zwei Wochen zu kommen.
Für Klienten, die von weiter her kommen, richte ich auch längere Sitzungen oder Sitzungsblöcke ein.
Einzelsitzungen sind auch per Zoom oder telefonisch möglich und ebenso effektiv.

Preise:

Einzelsitzung 90 min € 150,00

Atem- und Stimmtherapie auf Rezept:

Die Privatversicherung übernimmt bei einer Verschreibung vom Arzt die Kosten für Therapieeinheiten von 60 min.. Diese berechne ich mit € 90,00 unhabhängig von der Leistung der Versicherung. Die Erstattung hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab, und Sie können diese telefonisch bei Ihrer Versicherung erfragen.

Bei einer entsprechenden Verordnung erstattet auch die gesetzliche Krankenkasse den Großteil der Kosten. Ob die Kasse die Kosten für Sie übernimmt klären Sie am besten in einem persönlichen Telefongespräch.